Leistungen

In unserer Praxis

werden alle üblichen gynäkologischen und geburtshilflichen Untersuchungen durchgeführt wie:
  • Behandlung aller gutartigen Erkrankungen der Brust und der Genitalorgane
  • Beratung von Schwangeren und alle notwendigen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen in Zusammenarbeit mit der Hebammenpraxis Stadthagen im Haus.
  • 3D/4D Sonografie
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (Vorsorge)
  • Differenzierte, individuelle Beratung und Untersuchung bezüglich Empfängnisverhütung
  • Diagnose und Behandlung von Hormonstörungen (Akne, Zyklusstörungen usw.)
  • Kinderwunschsprechstunde (Untersuchung und Therapie bei ungewollter Kinderlosigkeit), teilweise in Zusammenarbeit mit den reproduktionsmedizinischen Zentren der näheren Umgebung.
  • Beratung und Betreuung von Frauen mit Problemen in den Wechseljahren
  • Psychosomatische Betreuung
  • Teenager-Sprechstunde – Probleme und Sorgen junger Mädchen
  • Diagnostik und Therapie bei bösartigen Erkrankungen
  • Nachsorgeuntersuchungen bei Krebserkrankungen (in Zusammenarbeit mit dem Tumorzentrum Niedersachsen als Mitglied des Onkologischen Arbeitskreises Minden-Schaumburg-Hannover)
  • Kleinere ambulante operative Eingriffe

Dabei stehen unter anderem folgende Untersuchungsmethoden zur Verfügung:

  • Ultraschall der Genitalorgane durch Vaginalsonographie und Bauchsonographie
  • Ultraschall der Brust (Mammasonographie)
  • Geburtshilfliche Ultraschalldiagnostik incl. Durchblutungsmessungen mittels Farbdoppler und 3D/4D-Darstellung
  • Kryotherapie

Über die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hinaus bieten wir individuelle Gesundheitsleistungen an ( sog. IGEL – Leistungen).

Frauenarzt Edler Stadthagen Behandlungsraum
Individuelle Gesundheits-Leistungen, kurz IGEL

Das bin ich mir wert!

Geht es Ihnen nicht auch so? Die Krankenkassenbeiträge steigen und die Leistungen sinken oder zumindest Sie erhalten keinen entsprechenden Gegenwert. Sie können das Gefühl haben, als wenn Ihnen immer mehr sinnvolle Therapien oder diagnostische Maßnahmen vorenthalten werden.

Ihr Eindruck mag richtig sein. Aber kein Grund für Frust und Ärger. Wir resignieren nicht, denn wir wollen Ihnen die Medizin zukommen lassen, die für Sie ganz speziell sinnvoll ist. Unsere Lösung heißt: Individuelle Gesundheits-Leistungen, kurz IGEL. Diese Leistungen liegen außerhalb des Rahmens, der vom Gesetzgeber im §12 des Sozialgesetzbuches V festgeschrieben ist.

Der Rahmen für die gesetzlichen Kassen umfasst nur Leistungen, die “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.” Eine “ausreichende” Medizin mag zwar mit der Note “4” für die “Versetzung” reichen. Ihre Gesundheit sollte Ihnen aber deutlich mehr wert sein. Dafür haben wir ein umfassendes Angebot geschaffen, aus dem Sie selbst Ihr ganz spezielles Programm auswählen können. Brauchen Sie dabei Hilfe und Informationen beraten wir Sie gerne.

Informieren Sie sich anhand der Liste über unser Angebot:

Schwangerschaft:

3D/4D-ULTRASCHALL

Wir können wir Ihnen in der Betreuung Ihrer Schwangerschaft etwas neues und faszinierendes anbieten. Unsere Praxis besitzt mit einem 3D Ultraschallgerät der neuesten Generation die Möglichkeit Ihnen live das Kind in photorealistischen Bildern zu zeigen.

In Extra-Sprechzeiten können wir Ihnen in Ruhe Ihren Nachwuchs in faszinierenden Bildern zeigen. In Echtzeit sehen Sie, wie sich Ihr Kind in Ihrem Bauch verhält und wie es aussieht, welche Mimik es hat. Zum Service gehören auf CD gebrannte 3D Bilder.

Achtung: Diese Untersuchung dient primär der Darstellung des Kindes im Sinne eines “Baby-Fernsehens” und nicht als zusätzliche medizinische Diagnostik. Bitte haben sie Verständnis, dass auch bei bestem Wissen und Technik, dieser Schall keine hundertprozentige Sicherheit bezüglich der Gesundheit eines Kindes geben kann. Bilder und CDs werden nur erstellt, wenn sich vernünftige Photoeinstellungen ergeben, was in Anbetracht des manchmal sehr lebendigen Objektes nicht garantiert werden kann. Eine Kostenübernahme der 3D Darstellung durch die gesetztlichen Kassen gibt es nicht.

Babyfernsehen

Die gesetzliche Schwangerenvorsorge sieht nach den Mutterschaftsrichtlinien lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vor:

  • Untersuchung zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
  • Untersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
  • Untersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche

Darüber hinaus werden die Kosten für weitere Untersuchungen nur bei krankhaftem Verlauf der Schwangerschaft oder erhöhten Risiken von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Eltern, weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Sie möchten – gleichsam mit Sichtkontakt – die Entwicklung Ihres Kindes mitverfolgen.

Im Rahmen der Schwangerenvorsorge können weitere Ultraschalluntersuchungen auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin durchgeführt werden. Eine Risiko für Ihr Kind besteht dadurch nicht. Sprechen Sie uns darauf an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Bitte erwarten Sie aber nicht immer Aufnahmen Ihres Kindes in der oben zu sehenden Qualität. Dazu muss Ihr Kind optimal liegen und beste Untersuchungsbedingungen gegeben sein.

Pränatale Frühdiagnostik

Die weitaus meisten Kinder werden gesund geboren. Dennoch sind fast alle Eltern in Sorge, ob denn mit Ihrem Kind alles in Ordnung sei.

Viele überlegen, ob sie zusätzlich zur Schwangerenvorsorge weitere Untersuchungen vornehmen lassen sollen. So steigt mit zunehmendem Lebensalter der Mutter das Risiko für Chromosomenstörungen wie z.B. das Down Syndrom (früher als Mongolismus bezeichnet). Manche Eltern glauben, der Ultraschall sei soweit, dass heute jede Fehlbildung zu erkennen sei. Dies ist nicht zutreffend: Ein unauffälliger Ultraschallbefund ist nicht gleich bedeutend mit einem gesunden Kind.

Die Fruchtwasserpunktion ist bislang die einzige Methode, die den sicheren Ausschluss einer Chromosomenveränderung erlaubt. Diese Punktion ist jedoch mit einem – wenn auch geringen – Risiko verbunden, dass bei einem gesunden Kind eine Fehlgeburt eintritt.

Der neue Test besteht im Gegensatz dazu aus einer Ultraschalluntersuchung des Kindes in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche mit Messung der kindlichen Nackenfalte (sog. Nackentransparenz). Zusätzlich können aus dem Blut der Mutter zwei Werte (ß-HCG und PAPP-A) bestimmt werden. Unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters und der Schwangerschaftsdauer wird das individuelle Risiko errechnet. Umfangreiche Studien haben gezeigt, dass die Nackentransparenzmessung allein eine Erkennungsrate von 73% erreicht, in Kombination mit der Messung der Blutwerte ca 90%. Dieses war bislang nicht zu erreichen. Außerdem kann ein auffälliger Test z.B. auf Herzfehler hinweisen.

Um allerhöchsten Qualitätsansprüchen zu genügen müssen sowohl das Labor als auch der Ultraschalluntersuchende an regelmässigen Kontrollen teilnehmen und von der FMF-Deutschland zertifiziert sein. Unsere Praxis ist zertifiziert.

Krebsvorsorge PLUS:

Krebsvorsorge PLUS

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst:

Ab dem 20. Geburtstag:

  • Blutdruckmessung
  • Krebsabstrich
  • Tastuntersuchung des inneren Genitales

Ab dem 30. Geburtstag:

  • zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • Inspektion der Haut

Ab dem 50. Geburtstag:

  • zusätzliche rektale Tastuntersuchung
  • Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhlgang

Ab dem 55. Geburtstag:

  • auf Wunsch Darmspiegelung in Abständen von 10 Jahren

Die Früherkennung von Erkrankungen der Eierstöcke und der Gebärmutter wird durch eine Ultraschalluntersuchung wesentlich verbessert. Gerade für die Frau um und nach den Wechseljahren ist die sonographische Kontrolle der Gebärmutterschleimhaut sehr wichtig, da hier wesentlich häufiger eine Krebserkrankung auftritt als am Gebärmutterhals (dort Krebsabstrich!). Unter eintausend beschwerdefreien Frauen kann durch Ultraschall ein Eierstockkrebs entdeckt werden. Leider hat der Gesetzgeber bisher diese Untersuchungstechnik nicht in den Rahmen der Früherkennungsuntersuchung eingebunden.

Brustultraschalluntersuchung

Die Mammographie ist eine wichtige apparative Diagnostikmaßnahme zur Früherkennung des Brustkrebs. Leider handelt es sich um eine strahlenbelastende Unetrsuchung (Röntgenstrahlen). Sie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in folgenden Fällen anerkannt:

  • Krankhafter Tastbefund des Brustdrüsengewebes
  • Vorkommen von Brustkrebserkrankungen bei Verwandten 1. Grades (Mutter oder Geschwister)
  • Vorausgegangene Gewebeentnahmen aus der Brust mit erhöhtem Krebsrisiko
  • Im Rahmen der Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung

Die Mammographie wird vom Gesetzgeber als Vorsorgeuntersuchung im Alter zwischen 50 und Vollendung des 69. Lebensjahres im Rahmen des sogenannten Screenings angeboten. Patientinnen in diesem Altersbereich werden automatisch je nach Wohnort ca. alle zwei Jahre eingeladen.

In den letzten Jahren gewinnt der Ultraschall der Brust (Mammasonographie) aufgrund einer erheblich verbesserten Gerätetechnik zunehmend an Bedeutung und hat mittlerweile in der Diagnostik von Brusterkrankungen einen festen Platz erobert. Sie stellt ein eigenständiges, nicht strahlenbelastendes Verfahren dar, welches die Mammographie nicht ersetzt, aber sinnvoll ergänzt. Bei jungen Frauen weist der Brustultraschall sogar deutliche Vorteile gegenüber der Mammographie auf.

Für Patientinnen, die eine Mammographie aus welchen Gründen auch immer (z.B. Angst vor Strahlenbelastung?) ablehnen, kann zur Verbesserung der Sicherheit eine Ultraschalluntersuchung empfohlen werden. Natürlich ist sie auch in den Abständen zwischen den Mammographien sinnvoll.

Empfängnisverhütung:

  • Einlage einer Kupferspirale
  • Einlage einer “Hormonspirale” (Mirena, Jaydess)
  • Ultraschallkontrolle der Spirale
  • Gabe der “Dreimonatspritze”